Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
Die Eingliederungshilfe ist im Bundesteilhabegesetz festgehalten und legt fest, dass Menschen mit Beeinträchtigungen die Unterstützung bekommen, die sie benötigen, um am alltäglichen Leben teilzunehmen. Dazu gehören sowohl die Ausübung eines Berufes oder der Schulbesuch als auch Hilfsmittel und Assistenten, welche den Betroffenen bei ihren Hobbys oder in ihrem Tagesablauf unter die Arme greifen. Das Recht auf Teilhabe ist in Deutschland gesetzlich festgelegt: Niemand darf auf Grund seiner Behinderung benachteiligt werden.
Mehr Informationen zu den rechtlichen Grundlagen findest Du auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Zusätzlich bietet das BMAS einen Wegweiser an, in dem Du tiefergehende Informationen zu allen Themen rund um die Teilhabe findest:
Die Eingliederungshilfe kannst Du in Form von Dienst-, Sach- oder Geldleistungen erhalten. Zu den Dienstleistungen zählen beispielsweise die Beratung und Unterstützung bei Anträgen, zu den Sachleistungen gehören Hilfsmittel. Geldleistungen werden als „Persönliches Budget“ bezeichnet.
Leistungen zur Teilhabe sollen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen bzw. verbessern.
Anspruch auf die Eingliederungshilfe haben Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden (das heißt länger als sechs Monate dauernden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. Sie greift dann, wenn kein anderer Träger (zum Beispiel die Krankenversicherung) zuständig ist.
Das persönliche Budget ist Geld, das Menschen mit einer Beeinträchtigung bekommen können. Wichtig ist, dass es sich nicht um eine Sach- sondern um eine Geldleistung handelt. Mit diesem Geld kannst Du Dinge bezahlen oder Leistungen kaufen, die Du benötigst, wie Mobilitätshilfen oder Assistenzleistungen. Auf diese Weise organisierst Du Deine Unterstützung eigenverantwortlich und selbstständig. Im Falle einer Assistenzkraft bist Du dann sogar ein Arbeitgeber. Du entscheidest, welche Unterstützung für Dich am besten geeignet ist und welche Person Dir wann helfen beziehungsweise welche Dienstleistung wann erbracht werden soll.
Beantragen können die Leistungen Menschen mit einer Beeinträchtigung oder denen eine Beeinträchtigung droht. Aber auch Eltern von Kindern können den Antrag für ihre Kinder ausfüllen.
Das bedeutet: Beantragst Du ein Persönliches Budget, dann erhältst Du dieses meist in Form von Geld auf Dein Konto – entweder als Einmalzahlung oder auch als monatliche Raten. In seltenen Fällen kannst Du auch Gutscheine bekommen, zum Beispiel für Pflegeleistungen. So kannst Du selbst entscheiden, wann, wo und wie Du Leistungen der Teilhabe in Anspruch nehmen möchtest.
Möchtest Du ein Persönliches Budget erhalten, musst Du es bei einem Leistungsträger beantragen. Leistungsträger sind zum Beispiel die Kranken- und Pflegekasse oder das Integrationsamt. Für Kinder können auch deren Eltern oder Betreuer den Antrag einreichen. Am besten lässt Du Dich vorher beraten, zum Beispiel bei der EUTB oder der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e. V. Zusätzlich hat die EUTB eine App entwickelt, die Dir bei Fragen zum Thema „Teilhabe“ weiterhilft.
Nach der Antragstellung und der Zuständigkeitsklärung (der Träger prüft, ob er auch wirklich zuständig ist) folgt die Bedarfsermittlung. Hierbei wird Dein Antrag geprüft und festgestellt, ob und in welchem Umfang Du Unterstützung benötigst. In der Zielvereinbarung legen dann schließlich Betroffener und Träger fest, welche Leistungen in welcher Höhe genehmigt werden, was die Ziele der Unterstützung sind und welche Nachweise erbracht werden müssen (zum Beispiel Belege über eine Leistung). Ist das Persönliche Budget der Eingliederungshilfe einmal bewilligt, läuft es unbegrenzt.