Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

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Häufige Fragen rund um das Thema Assistenz

Du hast Dich für eine persönliche Assistenz entschieden oder denkst darüber nach? Falls bei Dir Fragen zu dem Thema aufkommen, können wir Dir vielleicht hier in den Assistenz-FAQs schon Antworten liefern.

1. Für wen ist eine persönliche Assistenz geeignet?

Wenn Dir aufgrund einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung die Dinge des alltäglichen Lebens schwerer fallen oder Du bei Deinen Eltern ausziehen möchtest, die Dich bisher unterstützt haben, kann Dir eine persönliche Assistenz ein selbstständiges Leben erleichtern bzw. ermöglichen. Ob eine Assistenz für Dich persönlich die richtige Entscheidung ist, liegt allein bei Dir. Du entscheidest, ob, wann, in welcher Form und in welchem zeitlichen Umfang eine persönliche Assistenz für Dich infrage kommt. Bevor Du Dich an die Antragsstellung machst, ist es hilfreich, Dir vorher zu überlegen, in welchen Bereichen und in welchem Umfang Du Hilfe benötigst, Dich gut zu informieren und Dir gegebenenfalls Unterstützung zu suchen.

2. Welche Arten von Assistenzen gibt es?

Assistenzkräfte können in verschiedenen Bereichen des Lebens eine Hilfe sein, z. B. in der Schule, während der Ausbildung oder im Studium sowie bei der Arbeit. Aber auch im Haushalt, bei der Pflege, bei der Freizeitgestaltung oder im Urlaub bzw. auf Reisen können Assistenzkräfte wertvolle Unterstützung leisten.

Assistentinnen oder Assistenten unterstützen Menschen können vielfältige Aufgaben in verschiednen Bereichen des Lebens übernehmen. Mehr zu den Arten der Assistenz erfährst Du hier.

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3. Wer übernimmt die Kosten?

Bei einer körperlichen Beeinträchtigung oder einer chronischen Erkrankung besteht Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und gleichberechtigten Teilhabe. Diese Leistungen werden von unterschiedlichen Leistungsträgern gezahlt, z. B. von Krankenkassen, Pflegekassen, vom Integrationsamt oder der Bundesagentur für Arbeit. Zu diesen Leistungen gehört u. a. das Persönliche Budget, welches in der Regel aus Geldleistungen besteht.

4. Was bedeutet „Zielvereinbarung“?

Die Zielvereinbarung wird mit dem Leistungsträger bei Beantragung des Persönlichen Budgets abgeschlossen. Hierin wird gemeinsam vereinbart, welche Ziele mit dem Persönlichen Budget erreicht werden sollen. In regelmäßigen Abständen wird die Zielvereinbarung vom Leistungsträger überprüft.

5. Dürfen Assistenzkräfte Aufgaben verweigern?

Zwischen Dir als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und Deinen Assistenzkräften besteht ein schriftlicher Arbeitsvertrag, der Punkte wie z. B. den Aufgabenbereich klar festlegt.

6. Braucht man eine spezielle Genehmigung für nächtliche Assistenz?

Nein, die Arbeitszeiten bzw. die Schichtmodelle Deiner Assistentinnen und Assistenten sind im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten.

7. Gibt es die Möglichkeit, Urlaub mit Assistenz zu machen?

Ja. Falls aber in Deinem aktuellen Team keine der Assistenzkräfte die Möglichkeit bzw. die Kapazitäten hat, Dich gegebenenfalls mehrere Tage zu begleiten und zu unterstützen, kannst Du eine Freizeit- bzw. Urlaubs-Assistenz einstellen, die auf diesen Aufgabenbereich spezialisiert ist.

8. Worin liegen die Unterschiede zwischen Arbeitgeber- und Dienstleistermodell?

Im Arbeitgebermodell wirst Du zur Arbeitgeberin oder zum Arbeitgeber für Deine Assistenzkräfte. Zu Deinen Pflichten gehören von der Veröffentlichung der Stellenanzeigen über Bewerbungsgespräche bis zur Lohnabrechnung und Dienstplanerstellung auch alle anderen organisatorischen und rechtlichen Dinge, wie z. B. Sozialversicherungen. Im Dienstleistungsmodell wird z. B. ein Assistenzdienst damit beauftragt, sodass Du Dich darum nicht selbst kümmern musst.

Person liest einen Brief
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9. Was ist, wenn die Assistenzkraft ausfällt, z. B. im Falle einer Erkrankung?

Für den Fall, dass eine Deiner Assistenzkräfte plötzlich erkrankt oder aus anderen Gründen unvorhersehbar ausfällt, gibt es in der Regel neben einem regulären Dienstplan auch einen Notfallplan. Empfohlen wird z. B. die Einplanung von sieben bis zehn Assistenzkräften pro 24-Stunden-Schicht – so ist sichergestellt, dass bei einem Ausfall kurzfristig eine andere Assistenzkraft als Ersatz einspringen kann.

10. Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf das Persönliche Budget?

Ja, in Deutschland gibt es einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget, wenn man leistungsberechtigt ist, d. h. Unterstützung und Hilfe benötigt werden.

11. Benötigt eine 24-Stunden-Assistenz ein eigenes Zimmer?

Ein eigenes Zimmer gehört zu den Grundvoraussetzungen bei einer 24-Stunden-Assistenz. Es muss möbliert sein, sich abschließen lassen und über ein Fenster verfügen, das Tageslicht hineinlässt sowie das Lüften ermöglicht. Ein Zugang zur Küche muss zu jeder Tages- und Nachtzeit gewährleistet sein.

12. Wie lange ist das bewilligte Persönliche Budget gültig?

Ist das Persönliche Budget bewilligt worden, um Assistenzleistungen zu finanzieren, wird in der Regel mindestens alle zwei Jahre geprüft (zu Beginn früher), ob sich Dein Bedarf geändert hat und ob deshalb Budget und Zielvereinbarung angepasst werden müssen. Bemerkst Du vorher, dass das Persönliche Budget nicht ausreicht, weil sich zum Beispiel Deine Situation geändert hat, kannst Du beim zuständigen Leistungsträger einen Antrag auf Erhöhung stellen.

13. Wie findet man Assistenzkräfte?

Dazu gibt es einige Möglichkeiten – hier ein paar Beispiele: Zunächst kannst Du Deine eigenen Social-Media-Kanäle nutzen, um Jobangebote zu veröffentlichen. Des Weiteren finden sich im Internet diverse Seiten, die eine Stellenvermittlung für Assistenzkräfte anbieten, zum Beispiel assistenzboerse.de, assistenzjobonline.de oder assistenz.org. Die REHADAT-Website listet Anbieter von Assistenzdienstleistungen auf und auf eBay Kleinanzeigen hast Du die Möglichkeit Stellenanzeigen zu inserieren.