Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
In vielen Aspekten unterscheidet sich ein Leben mit Handicap nur wenig von einem Leben ohne Beeinträchtigung. Dazu gehört auch der Wunsch, einen erfüllenden Beruf zu erlernen und auszuüben. Worin liegen Deine Neigungen und Stärken, was macht Dir Spaß und was kannst Du Dir als Job vorstellen? Das sind Fragen, die auftauchen – egal ob Du nach der Schule in eine Ausbildung oder ein Studium startest oder ob Du schon mitten im Berufsleben stehst und Dich weiterbilden oder neu orientieren willst.
Eine erste Möglichkeit, um herauszufinden, wo Deine beruflichen Neigungen liegen, bieten Praktika, die bereits während der Schulzeit und im Studium absolviert werden. Noch dazu gibt es besondere Service-Stellen in den Agenturen für Arbeit: Hier kümmern sich speziell geschulte Berufsberatungspersonen um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Häufig kommen diese Beraterinnen und Berater schon an die Schulen für Kinder mit Beeinträchtigungen, um eine erste Berufsorientierung anzubieten und gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern einen Beruf zu finden, die zu ihren Neigungen und Fähigkeiten passt. Aber auch, um herauszufinden, ob die notwendigen körperlichen Voraussetzungen für den gewünschten Beruf erfüllt werden können. Hierzu kann ein der Ausbildung oder dem Studium vorgeschaltetes Praktikum Klarheit bringen.
Über die Website der Agentur für Arbeit kann ein persönlicher Beratungstermin vereinbart werden.
Die Website informiert Schülerinnen und Schüler über Themen rund um Berufswahl, Bewerbung und Ausbildung.
Hast Du Dich zu einem Studium entschlossen? Bei Fragen zu Nachteilsausgleichen, Barrierefreiheit und speziellen Regelungen für Studenten mit Handicaps wendest Du Dich am besten an das Studentenwerk.
Umfassende Ratgeber und Portale rund um das Thema „Studieren mit Behinderung“ findest Du hier:
Weiterhin wird im Rahmen der Berufsberatung ermittelt, welche individuellen technischen Hilfsmittel oder Umbaumaßnahmen am Arbeitsplatz hilfreich sind, um Auszubildenden bzw. Arbeitnehmenden mit Behinderung das Arbeiten zu erleichtern. Hierzu berät der technische Beratungsdienst der Agentur für Arbeit oder des Integrationsamtes sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende bei der behinderungsgerechten Neu- oder Umgestaltung von Arbeitsplätzen.
Schwerbehinderte Arbeitnehmende stehen unter einem besonderen Schutz, festgehalten im Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Dadurch begründen sich nicht nur die besondere Ausstattung ihres Arbeitsplatzes, sondern auch ein erhöhter Kündigungsschutz und ein Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr. Du kannst auch eine Arbeitsassistenz beantragen, die Dich in Deinem Studium, Deiner Ausbildung oder Deinem Job unterstützt.
Benötigst Du aufgrund Deines Handicaps regelmäßig wiederkehrende Unterstützung bei der Arbeitsausführung, kannst Du einen Antrag auf eine Arbeitsassistenz an das Integrationsamt stellen.
Ein weiteres Thema, das vor Beginn einer Ausbildung oder Aufnahme einer Beschäftigung geklärt werden sollte, sind flexible bzw. reduzierte Arbeitszeiten, wenn zum Beispiel regelmäßige ärztliche Termine oder Therapien wahrgenommen werden müssen.
Du hast Deine Ausbildung oder Dein Studium erfolgreich abgeschlossen und möchtest jetzt in die Arbeitswelt starten? Oder bist Du schon ein alter Hase im Berufsleben und suchst neue Herausforderungen? Neben allgemein bekannten Jobportalen wie zum Beispiel Monster, StepStone oder Indeed gibt es auch extra Jobplattformen für Menschen mit Behinderung wie myAbility.jobs oder die Jobbörse von EnableMe.de.
Oder Du nutzt die Jobsuche der Agentur für Arbeit. Hier kannst Du Dir über eine Filterfunktion auch spezielle Stellenangebote für Menschen mit Behinderung anzeigen lassen.
Hier findest Du viele verschiedene Jobangebote und kannst gezielt nach Ausschreibungen für Menschen mit einer Behinderung suchen.
Für schwerbehinderte Akademikerinnen und Akademiker bietet die Bundesagentur für Arbeit eine individuelle Beratung.
Ein sehr ausführliches Informationsangebot, alles Wissenswerte rund um das Thema Jobsuche und Ausbildung von Menschen mit Behinderung betreffend, bieten die Websites EnableMe und Rehadat.
Gerade wenn es sich um die ersten Bewerbungsunterlagen handelt, die man in seinem Berufsleben erstellt, ist es ratsam, diese von einer Person mit Erfahrung, zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit, prüfen zu lassen. Denn einwandfreie Bewerbungsunterlagen gehören zu den Grundvoraussetzungen, um einen Job zu finden bzw. zunächst einmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Wenn Du noch sehr unerfahren bist oder das Gefühl hast, Du kannst Dich in einem Gespräch nicht gut verkaufen, dann frage Deine Beraterin oder Deinen Berater in der Arbeitsagentur nach einem Bewerbungscoaching: Mit entsprechender Unterstützung kannst Du gut trainieren, Dich in einem Vorstellungsgespräch optimal darzustellen.
Zu der Frage, zu welchem Zeitpunkt Du Deine chronische Erkrankung oder Behinderung erwähnen solltest, raten manche Personalerinnen und Personaler: Je offensichtlicher die Beeinträchtigung ist, desto eher solltest Du schon im Bewerbungsschreiben darauf eingehen. Dabei ist zu empfehlen, dass Du Deine SMA möglichst kurz und für Laien verständlich erklärst. Erwähnst Du Dein Handicap nicht, kann es zu unerwarteten Situationen kommen, beispielsweise wenn der Ort des Bewerbungsgesprächs nicht barrierefrei zugänglich ist.
Außerdem gibt es auch Arbeitgebende, wie zum Beispiel im öffentlichen Dienst, bei Behörden oder Ämtern, bei denen Deine Chancen auf eine Einladung steigen, wenn Du eine Behinderung hast. Denn solche Institutionen sind verpflichtet, jede sich bewerbende Person mit einer Behinderung, die fachlich qualifiziert ist, zu einem Gespräch einzuladen (ab einem Grad der Behinderung von 50 oder ab 30 bei gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerbern).
Ob Du Deine chronische Erkrankung oder Behinderung bereits im Bewerbungsschreiben erwähnen möchtest, bleibt trotzdem immer Deine Entscheidung. Du kannst die Option wählen, mit der Du Dich wohler fühlst.
Kennst Du noch weitere Websites, auf denen man sich über Berufswahl und Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben informieren kann, oder hast Du bereits Erfahrungen mit anderen Berufsberatungen oder Jobbörsen gemacht? Dann schreib uns Deine Tipps gerne über das Kontaktformular oder über Instagram.
Inhaltlich geprüft am 20.08.2024: M-DE-00023079